Aufgrund der Kooperationsvereinbarung mit der Kanzlei Pereira in Buenos Aires kann die Kanzlei Grueneberg nicht nur zu rechtlichen Fragen des argentinischen Rechts beraten, sondern es kann unkompliziert einen dortigen Berufsträger beauftragt werden, wobei Korrespondenzsprache Englisch und Spanisch ist.
Schwerpunkte der Tätigkeit des Kooperationspartners in Buenos Aires sind: