Willkommen. Bienvenido. Welcome.

Ich heiße Sie herzlich willkommen in meiner Kanzlei.

Die Kanzlei Grueneberg kann Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen. Ich berate Sie gerne und setze Ihre Rechte außergerichtlich und ggf. gerichtlich durch. 

Die Kanzlei befindet sich in Berlin im Bezirk Charlottenburg (am Adenauerplatz) und ist daher zentral gelegen und gut zu erreichen. 


Meine Stärken sind:

Erfahrung: ich betreue Mandanten in Sachen Migrationsrecht seit vielen Jahren. Deswegen können Mandanten sich darauf einstellen, dass ihre Probleme bei uns nicht zum ersten Mal bearbeitet werden, sondern ähnliche Fälle schon erfolgreich gelöst wurden.

Innovation: ich biete innovative und kostenlose Lösungen in Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung an. So werden Akten elektronisch geführt und Mandanten erhalten Zugang zu den eigenen Akten über Internet. Mandanten können auch Termine online vereinbaren. 

Spezialisierung: ich bearbeite nahezu ausschließlich ausländerrechtliche Fälle seit zehn Jahren und bin auch Fachanwalt für Migrationsrecht seit 2016. 


Ernesto Grueneberg, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Migrationsrecht





 









Neuigkeiten


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12.07.2015

Rechtsanwalt Grueneberg obsiegt beim Oberverwaltungsgericht Berlin

Der aus Georgien stammende Mandantin der Kanzlei Grueneberg wurde durch die Berliner Ausländerbehörde die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis verweigert, da sie vor Antragstellung ihre Ausbildung unterbrochen hat. Dass sie dies nur deswegen tat, da sie eine neue gefunden hat, ließ die Ausländerbehörde unberücksichtigt.

Die Ausländerbehörde vertrat die Ansicht, dass die von der Klägerin unterzeichnete Aufhebungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber schon mit Unterschrift wirksam war. Hingegen sah der Vertrag vor, dass die Beschäftigung erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet war, nämlich zu einem Zeitpunkt, in dem die Klägerin schon die neue Aufenthaltserlaubnis beantragt hatte.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag auf Eilschutz, das Oberverwaltungsgericht hat aber die Entscheidung abgeändert.

Dem kommt eine entscheidende Bedeutung zu, da dadurch, dass die dem Aufenthaltstitel beigefügten Bedingung "Erlischt mit Beendigung der Ausbildung" noch nicht eingetreten war, durfte die Ausländerbehörde der Klägerin nicht auf eine Ausreise und ein neues Visumverfahren verweisen.

Nunmehr darf die Mandantin auf das Ergebnis des Klageverfahrens in Deutschland warten.



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