Studium

Ausländer, die ein Studium in Deutschland absolvieren möchten, können ein Visum dazu erhalten.
 
Voraussetzung dafür ist entweder einen gesicherten Studienplatz an einer deutschen Universität bzw. Fachhochschule oder eine Zulassung zu einem Studienkolleg. Auch möglich ist die Einreise zum Besuch eines Deutschkurses. Deutschkenntnisse werden in der Regel nicht gesondert geprüft, da dies Voraussetzung für die Zulassung an der Uni war.
 
Auch nachzuweisen gilt, dass der zukünftige Student seinen Lebensunterhalt gesichert hat. Dies kann zum Beispiel durch Einzahlung auf ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank von etwa 9.000 €, eine Verpflichtungserklärung von solventen Personen oder durch Unterstützung der Familie, nachgewiesen werden.
 
Während des Studiums darf der Ausländer nur 120 Tage bzw. 240 Halbtage arbeiten, ohne das dies einer zusätzlichen Erlaubnis bedarf.
 
Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur für den besuchten Studiengang. Eine Änderung des Studienganges ist nur ausnahmsweise möglich und immer mit vorheriger Zustimmung der Ausländerbehörde.
 
Nach Beendigung des Studiums erhält der Ausländer die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres, eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden. Dann darf der Ausländer nach dem Studium weiter in Deutschland bleiben.
 
Sollten Sie sich zu diesem Thema durch meine Kanzlei beraten lassen, können Sie mich kontaktieren.

 
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