Visum


 

In der Regel bedarf ein Ausländer eines Visums zur Einreise in die Bundesrepublik bzw. in den Schengen-Raum.
Dieses Visum wird vom Ausländer bei einer Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) beantragt. Beträgt der geplante Aufenthalt bis zu 90 Tagen, wird die Entscheidung von der Auslandsvertretung in eigener Zuständigkeit getroffen. Für darüber hinaus gehende Aufenthaltsdauer muss die Visumserteilung von der deutschen Ausländerbehörde zugestimmt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.


Ausgenommen von der Notwendigkeit, ein Visum für die Einreise zu beantragen, sind Staatsangehörige folgender Staaten: 

 

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht_node.html 


Auch benötigen kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen Ausländer, die über einen von einem EU-Land erteilten Aufenthaltstitel verfügen.


Manche Verwandten (minderjährige Kinder, Eltern), sowie Ehegatten von EU-Bürgern, können auch ohne Visum einreisen, wenn diese zusammen ihren Aufenthalt in Deutschland aufnehmen möchten.
 
Da das unerlaubte Einreise ohne Visum gravierende Konsequenzen für den Ausländer hat, bietet sich immer ein klärendes Gespräch mit einer auf Ausländerrecht spezialisierten Kanzlei. Gerne kann die Kanzlei Grueneberg Sie in diesen Fragen beraten.


Sollte das beantragte Visum von der Auslandsvertretung abgelehnt werden, kann die Kanzlei Grueneberg dagegen Rechtsmittel einlegen, sowohl bei der Botschaft selbst (sog. Remonstration) und/oder beim zuständigen Verwaltungsgericht in Berlin.

 
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