Ein großer Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Praxis bildet die Betreuung binationaler Paare.
Wollen Ausländer in Deutschland heiraten, muss jeweils für jeden Verlobten geprüft werden, ob diese nach Heimatrecht heiraten können. Denn für die Voraussetzungen einer Eheschließung gilt ausländisches Recht bezogen auf ausländische Verlobten. Ich helfe Ihnen beim gesamten Anmeldungsprozess beim Standesamt (einschließlich zu besorgenden Dokumenten aus dem Ausland), sowie ggf. beim Kammergericht bzw. OLG, für das manchmal notwendige Verfahren auf Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.
Auch sehr wichtig bei diesen Paaren ist die Frage der Scheidung: vor allem kann entschieden werden, wo das Scheidungsverfahren aufgerollt wird. Das hat bezüglich der Anerkennung des Scheidungsbeschlusses im jeweiligen Land große Auswirkungen.
Da ich auch Fachanwalt für Migrationsrecht bin, kann ich am besten die Folgen einer Eheschließung oder Scheidung für die aufenthaltsrechtliche Situation des ausländischen Ehepartners beurteilen.