Scheidung

Für den Fall, dass Sie sich entschlossen haben, sich scheiden zu lassen, biete ich Ihnen rundum Betreuung. Von der Fixierung des Zeitpunktes der notwendigen Trennung, bis zum gesamten Verfahren vor dem Familiengericht, bin ich für Sie da.


Das deutsche Recht erlaubt die Scheidung einer Ehe auch ohne nachweisen zu müssen, dass ein Ehepartner am Scheitern der Ehe schuldig ist. Denn es wird die Scheidung ausgesprochen, wenn die Ehe zerrüttet ist und nicht erwartet werden kann, dass eine Versöhnung erfolgt.


Das BGB arbeitet mit Vermutungen: so zum Beispiel wird vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist, wenn die Trennung seit mindestens einem Jahr andauert und beide Ehepartner der Scheidung zustimmen. 


Daher ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass das Trennungsjahr eingehalten und nachgewiesen wird. Das ist auch unter Umständen bei einer sog. "Trennung vom Tisch und Bett" möglich, also innerhalb der selben Wohnung, ohne dass ein Ehepartner ausziehen muss.


Lassen Sie sich nicht von den Kosten einer Scheidung erschrecken, diese sind je nach Einkommensverhältnis sehr angemessen. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, damit die Kosten des Verfahrens und meiner Vertretung von der Staatskasse übernommen werden. Lassen Sie sich bei Bedarf bei mir diesbezüglich beraten.


Rechtsanwalt Grueneberg, LL.M.

 
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