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Durch den Standort in Madrid/Spanien kann ich Ihre Angelegenheiten bezüglich des spanischen Rechts betreuen.
Häufige Beratungsfelder sind Folgende:
- Firmengründung (Beratung, Auswahl der passenden Rechtsform, Vollzug, steuerliche Aspekte)
- Erwerb von Immobilien (Prüfung und Verhandlung von Kaufverträgen, Vollzug, Finanzierung, steuerliche Beratung)
- Steuerliche Beratung (Doppelbesteuerungsabkommen, Steuererklärungen in Spanien und Deutschland, Erbschaftssteuer, etc.)
- WEG-Recht (Probleme mit der Eigentümergemeinschaft, Prüfung von Abrechnungen)
- Erbrecht (Beratung, Testamentsgestaltung, Streitigkeiten zwischen den Erben, Erbschaftsabwicklung)
- Verkehrsrecht
- Familienrecht (Bi-Nationalen Paaren, Scheidungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in beiden Ländern, Sorgerecht, Umgangsrecht, etc.)
- Geltendmachung und Abwehr gegen Forderungen in beiden Ländern