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Durch den Standort in Madrid/Spanien kann ich Ihre Angelegenheiten bezüglich des spanischen Rechts betreuen. 
 
Häufige Beratungsfelder sind Folgende:

- Firmengründung (Beratung, Auswahl der passenden Rechtsform, Vollzug, steuerliche Aspekte)

 


- Erwerb von Immobilien (Prüfung und Verhandlung von Kaufverträgen, Vollzug, Finanzierung, steuerliche Beratung)

 


- Steuerliche Beratung (Doppelbesteuerungsabkommen, Steuererklärungen in Spanien und Deutschland, Erbschaftssteuer, etc.)

 


- WEG-Recht (Probleme mit der Eigentümergemeinschaft, Prüfung von Abrechnungen)

 


- Erbrecht (Beratung, Testamentsgestaltung, Streitigkeiten zwischen den Erben, Erbschaftsabwicklung)

 


- Verkehrsrecht

 


- Familienrecht (Bi-Nationalen Paaren, Scheidungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in beiden Ländern, Sorgerecht, Umgangsrecht, etc.)

 


- Geltendmachung und Abwehr gegen Forderungen in beiden Ländern

 

 
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