Visum für Unternehmer

Das Aufenthaltsgesetz sieht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer, die eine Investition in Deutschland tätigen möchten, vor. Die zu erfüllenden Voraussetzungen können allerdings nicht von allen Antragstellern erfüllt werden. 
 
Voraussetzung dafür ist es, neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis (Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich Krankenversicherung, kein Ausweisungsgrund, Vorhandensein eines Passes, etc.), dass:
 
1.
ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
2.
die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3.
die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
        
Dem Antrag muss der Unternehmer ein Businessplan beifügen. Sollte der Unternehmer älter als 45 Jahre sein, muss er nachweisen, dass er ausreichende Altersvorsorge hat.

Der ausländische Unternehmer muss das zu grundende Unternehmen beherrschen, damit die notwendige Selbständigkeit vorliegt.

Nach der Reform des Aufenthaltsgesetzes sind Erleichterungen für Absolventen deutscher Hochschulen vorgesehen. 
 
Meine Kanzlei bietet ausländischen Unternehmern Kompletlösungen, um das langwierige und komplizierte Verfahren vor den deutschen Behörden erfolgreich beenden zu können. So übernehmen wir die Erstellung aller Dokumente, die notwendig sind, vermitteln einen Steuerberater, begleiten die Gründung einer Gesellschaft, etc..

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