Willkommen. Bienvenido. Welcome.

Ich heiße Sie herzlich willkommen in meiner Kanzlei.

Die Kanzlei Grueneberg kann Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen. Ich berate Sie gerne und setze Ihre Rechte außergerichtlich und ggf. gerichtlich durch. 

Die Kanzlei befindet sich in Berlin im Bezirk Charlottenburg (am Adenauerplatz) und ist daher zentral gelegen und gut zu erreichen. 


Meine Stärken sind:

Erfahrung: ich betreue Mandanten in Sachen Migrationsrecht seit vielen Jahren. Deswegen können Mandanten sich darauf einstellen, dass ihre Probleme bei uns nicht zum ersten Mal bearbeitet werden, sondern ähnliche Fälle schon erfolgreich gelöst wurden.

Innovation: ich biete innovative und kostenlose Lösungen in Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung an. So werden Akten elektronisch geführt und Mandanten erhalten Zugang zu den eigenen Akten über Internet. Mandanten können auch Termine online vereinbaren. 

Spezialisierung: ich bearbeite nahezu ausschließlich ausländerrechtliche Fälle seit zehn Jahren und bin auch Fachanwalt für Migrationsrecht seit 2016. 


Ernesto Grueneberg, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Migrationsrecht





 









Neuigkeiten


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24.10.2015

Kanzlei Gueneberg obsiegt vor dem Kammergericht Berlin.

Die Kanzlei Gueneberg obsiegt vor dem Kammergericht Berlin. Mutter hat dann Verfahrenskosten in Höhe von mehreren Tausend € nicht zu tragen.

Die allein sorgeberechtigte Mutter einer 3-jährigen Tochter hat die Kanzlei Grueneberg vertreten. Der Kindesvater hatte die Regelung des Umgangsrechtes durch das Gericht beantragt. Die Mutter lehnte die Forderung ab, da der Kindesvater in der Vergangenheit gewalttätig und drogenabhängig war. Das Kind war dadurch traumatisiert, da die Gewalttaten im Beisein der Tochter erfolgten. Es bestand die Gefahr, dass der Kindesvater erneut gewalttätig wird, Drogenkonsum konnte nicht ausgeschlossen werden.

Im Laufe des Verfahrens ordnete das Familiengericht ein psychologisches Gutachten an. Der Gutachter hat dann ein Ausschluss des Umganges für 2 Jahre empfohlen. Das Gutachten war so eindeutig, dass der Kindesvater den Antrag auf Umgang zurückgenommen hat.

Das Familiengericht entschied dann aber, dass jeder Elternteil seine Anwaltskosten zu tragen hatte, die Verfahrenskosten jeweils zur Hälfte. Vor allem wegen der Kosten für das Gutachten war dann von meiner Mandantin mehrere Tausend Euro zu bezahlen. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde erhoben.

Zwar sieht § 81 FamFG vor, dass die Kosten des Verfahrens grundsätzlich gegeneinander aufgehoben werden (also jeder trägt seine Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten). Im Falle der unberechtigte Verzögerung des Verfahrens durch einen Beteiligten soll das Gericht diesem die Kosten auferlegt werden.

Das Kammergericht dann hat die Argumentation meiner Kanzlei gefolgt und dem Kindesvater zur Übernahme sämtlicher Kosten verurteilt.



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